Cybergrooming - Wenn Kinder im Netz sexuell belästigt werden
Wenn Erwachsene Kinder im Netz mit sexuellen Absichten kontaktieren, nennt man das Cybergrooming. Dabei handelt es sich um eine Form des sexuellen Missbrauchs an Kindern.
Fast jedes vierte Kind in Deutschland ist bereits online von einem Erwachsenen zu einem Treffen aufgefordert worden. Die Kontaktsuche erfolgt meistens auf sozialen Medien wie Instagram, WhatsApp und Snapchat. Tatsächlich stellt aber jeder öffentliche Raum im Internet ein potentielles Risiko für Cybergrooming dar. ZEBRA erklärt, was Eltern und Lehrkräfte zum Schutz der Kinder tun können.
Eine aktuelle Studie im Auftrag der Landesansalt für Medien NRW hat über 2.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland zum Thema Cybergrooming befragt. Die Ergebnisse bestätigen, dass Cybergrooming längst kein Einzelphänomen mehr ist. Schon jedem sechsten Kind wurde von Erwachsenen Gegenleistungen versprochen, wenn sie Bilder oder Videos von sich verschicken. Jedes siebte Kind wurde bereits aufgefordert sich vor einer Webcam auszuziehen oder die Handykamera anzuschalten und etwa 15% aller Kinder haben ungewollt Nacktbilder zugesendet bekommen. Mädchen und Jungen sind gleichermaßen betroffen.
Die Kontaktaufnahme der Täterinnen und Täter beginnt meist mit freundlichen Nachfragen und großem Interesse an dem Leben, Alltag und Hobbys der Kinder. Oftmals fragen sie auch nach Handynummern oder anderen Möglichkeiten, den Kontakt auch außerhalb der verwendeten Plattform aufzunehmen. Zunächst geht es ihnen darum, eine Vertrauensbasis aufzubauen, bevor sie dann beginnen, Forderungen zu stellen. Diese nehmen dann mit der Zeit einen immer stärkeren sexualisierten Charakter an. Nicht selten versuchen sie auch die Kinder zu verunsichern oder ihnen ein schlechtes Gewissen einzureden, um ihr Ziel zu erreichen. Für die betroffenen Kinder selbst ist es häufig sehr schwierig, über den Vorfall zu sprechen, denn das Thema ist für sie mit Scham behaftet. Umso ernster sollten Eltern und Lehrkräfte es nehmen, wenn sich ein Kind mit einem solchen Anliegen an sie wendet. In dem Fall ist die Unsicherheit oft groß: Was genau kann man denn tun, wenn das Kind Opfer von Cybergrooming geworden ist?
Cybergrooming ist strafbar und das nicht nur, wenn kinderpornografisches Material dabei entsteht. Bereits der Versuch kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Obwohl fast ein Viertel aller Kinder bereits Erfahrungen mit unangenehmen Kontaktanbahnungen im Netz gemacht hat, werden nur wenige Fäll zur Anzeige gebracht. Kinder zögern oftmals aus Scham oder Angst vor den Konsequenzen, ihren Eltern von ihren Erlebnissen zu erzählen. Deswegen ist es wichtig, dass Eltern die Anliegen ihrer Kinder ernst nehmen und bereits im Vorfeld einen Umgang schaffen,der auf gegenseitigem Zuhören und Verständnis basiert. Kinder sollten wissen, dass ihre Eltern als Ansprechpartner immer zur Verfügng stehen und keine Konsequenzen, wie beispielsweise Internet-Verbot, drohen.
Um den Umgang mit einer solchen Situation für Betroffene und Angehörige deutlich zu vereinfachen, hat die Landesanstalt für Medien NRW in Zusammenarbeit mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) eine Möglichkeit eingerichtet, Cybergrooming online zu melden. Auf www.fragzebra.de können Betroffene anonym ein Formular ausfüllen, ihre Erfahrungen schildern und somit ihren Fall melden. Eingehende Formulare werden von der Landesanstalt für Medien NRW geprüft und bei begründetem Verdacht entsprechend an die ZAC NRW weitergeleitet, um weitergehende Ermittlungen einleiten zu können. Auf Wunsch steht ZEBRA als Angebot der Landesanstalt für Medien NRW auch darüber hinaus beratend zur Seite.
Es gibt keinen vollumfänglichen technischen Schutz, um Gefahren im Internet wie Cybergrooming ganzheitlich zu eliminieren. Es gibt aber Möglichkeiten, die Risiken zu minimieren. Das A und O ist hierbei die Vermittlung von Medienkompetenz. Die Schulleitungen und Lehrkräfte spielen dabei eine wichtige Rolle, denn oftmals fällt ihnen zuerst auf, wenn ihre Schülerinnen und Schüler etwas belastet. Außerdem können sie in ihrem Unterricht für das Thema Cybergrooming sensibilisieren. Die Landesanstalt für Medien stellt hierfür Materialien bereit, die die Gestaltung dieser Sensibilisierung unterstützen können.
Aber auch Eltern können ihrem Kind einen sicheren Umgang im Internet vermitteln. Damit sich Eltern zum Thema rund um die Medienerziehung informieren können, bietet die Landesanstalt für Medien NRW informative Elternabende im Rahmen des Angebots Eltern und Medien an. Ein weiteres Angebot der Landesanstalt für Medien NRW ist die Online-Beratungsplattform ZEBRA. Hier können Eltern und Lehrkräfte alle Fragen zu digitalten Themen und Medien stellen und werden im Anschluss von Expertinnen und Experten der Landesanstalt für Medien NRW individuell beraten - kostenlos, unahängig und zuverlässig.
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Hier entdecken!ZEBRA ist ein Angebot der Landesanstalt für Medien NRW. Die Arbeit der Landesanstalt für Medien NRW richtet sich immer danach aus, die Menschenwürde, die Jugend, die Nutzerinnen und Nutzer und die Vielfalt in den Medien zu schützen.